Prozentuale Punkte-Noten-Zuordnung

Benotung bei schriftlichen Lernzielkontrollen

Allen schriftlichen Lernzielkontrollen liegt bei der Bewertung mit Noten (Jahrgang 3 und 4) folgende prozentuale Punkte-Noten-Zuordnung zugrunde:

100% - 95%: Note 1 (sehr gut)

94% - 85%: Note 2 (gut)

84% - 68%: Note 3 (befriedigend)

67% - 50%: Note 4 (ausreichend)

49% - 25%: Note 5 (mangelhaft)

24% - 0%:  Note 6 (ungenügend)

In der "Landesverordnung über die Erteilung von Zeugnissen, Noten
und anderen ergänzenden Angaben in Zeugnissen (Zeugnisverordnung - ZVO)
vom 18. Juni 2018" sind die Noten erläutert:

§ 4
Notenstufen, Notenübertragungsskala

(1) Bei der Benotung der Leistungen sind die folgenden Notenstufen zu verwenden:

1.

Die Note „sehr gut“ (1) soll erteilt werden, wenn die Leistungen den Anforderungen in besonderem Maße entsprechen.

2.

Die Note „gut“ (2) soll erteilt werden, wenn die Leistungen den Anforderungen voll entsprechen.

3.

Die Note „befriedigend“ (3) soll erteilt werden, wenn die Leistungen den Anforderungen im Allgemeinen entsprechen.

4.

Die Note „ausreichend“ (4) soll erteilt werden, wenn die Leistungen zwar Mängel aufweisen, aber im Ganzen den Anforderungen noch entsprechen.

5.

Die Note „mangelhaft“ (5) soll erteilt werden, wenn die Leistungen den Anforderungen nicht entsprechen, jedoch erkennen lassen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.

6.

Die Note „ungenügend“ (6) soll erteilt werden, wenn die Leistungen den Anforderungen nicht entsprechen und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.