Schulelternbeirat

Allgemeine Information zum Schulelternbeirat

Mitglieder des Schulelternbeirats sind die Klassenelternbeiräte. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren einen Vorsitzenden / eine Vorsitzende, einen Stellvertreter / eine Stellvertreterin und ggf. weitere Vorstandsmitglieder.

Der Schulelternbeirat wird vom Vorstand mindestens einmal pro Halbjahr einberufen. Der Schulelternbeirat kann Ausschüsse bilden. Diese beraten beispielsweise Angelegenheiten einer Schulstufe oder eines Schulzweiges. Wird ein Ausschuss gebildet, wählt dieser aus seiner Mitte einen Ausschussvorsitzenden und einen Stellvertreter. Der Schulelternbeirat übt das Mitbestimmungsrecht an seiner Schule aus.

Entscheidungen der Schulkonferenz bedürfen teilweise der Zustimmung des Schulelternbeirats. Bei anderen Entscheidungen ist der Schulelternbeirat anzuhören. Die Schulleitung muss den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens unterrichten.

Der Schulelternbeirat wählt aus dem Kreis seiner Mitglieder zudem die VertreterInnen für die Wahl zu den Kreis- oder Stadtelternbeiräte sowie die VertreterInnen für die Delegierten zur Landeselternbeiratswahl.

Schul-Eltern-Beirat (SEB) der Dom-Schule

vakant, neu zu wählen

Anna Sondermann, Klasse 2a, Stellvertreterin

Kontakt: seb@dom-schule.de